AGB

§ 1 Geltung dieser AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der Gudat Solutions GmbH („Anbieter“) und ihren Vertragspartnern („Kunde“), soweit diese die Gewährung der Nutzung von Software sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf Servern durch den Anbieter zum Gegenstand haben.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zuletzt mit dem Kunden vereinbarten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für später abgeschlossene Verträge, ohne dass es in jedem Einzelfall eines erneuten Hinweises auf diese bedarf.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich In Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos mit der Erfüllung des Vertrags begonnen wird.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Abreden mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsänderung

(1) Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt durch Annahme eines vom Anbieter übersandten Angebots in Textform zustande.

(2) Angebote des Anbieters verlieren ihre Gültigkeit spätestens nach einem Jahr ab dem Datum des Angebots, sofern im jeweiligen Angebot keine andere zeitliche Begrenzung der Gültigkeit genannt ist. Ein Angebot wird bereits zuvor gegenstandslos, wenn der Anbieter dieses vor Zugang einer Annahmeerklärung widerruft.

(3) (Einseitige) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweisanforderungen, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

(4) Einvernehmlichen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung und Änderung dieser Klausel. § 1 Abs. 4 dieser AGB bleibt unberührt.

§ 3 Leistungserbringung und -umfang

(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser.

(2) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen.

(3) Der Anbieter stellt dem Kunden nach Vertragsschluss eine Zugriffsmöglichkeit auf eine elektronisch abrufbare Benutzerdokumentation bereit. Diese kann etwa aus Textdateien, Bilddateien und/oder Videodateien bestehen. Die Benutzerdokumentation wird vom Anbieter nach eigenem Ermessen ausgestaltet und erforderlichenfalls aktualisiert.

(4) Der Anbieter kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

(5) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht, es sei denn die Parteien haben Abweichendes vereinbart.

(6) Der Anbieter wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe (z.B. besondere Eilbedürftigkeit wegen Sicherheitsrisiken o.ä.) muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden. Die Vorgaben dieses Absatzes gelten nicht, wenn die Wartungsarbeiten im Hintergrund ausgeführt werden und voraussichtlich allenfalls zu in jeder Hinsicht unwesentlichen Einschränkungen der Nutzung der Software durch den Kunden führen werden.

(7) Der Anbieter stellt dem Kunden zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software Speicherplatz auf seinen Servern bis zu einem Umfang von 100 GB zur Verfügung. Der Anbieter sorgt für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software. Eine Erweiterung oder Reduzierung des Speicherplatzvolumens kann nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung erfolgen. Es obliegt der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass ihm stets genügend freier Speicherplatz zur Verfügung steht. Er hat einen etwaigen Wunsch nach einer Erweiterung des Speicherplatzes rechtzeitig ggü. dem Anbieter mitzuteilen. Eine Verpflichtung des Anbieters, den Kunden auf eine nahezu vollständige Ausschöpfung des Speicherplatzes aufmerksam zu machen, besteht nicht. Etwaige Hinweise erfolgen freiwillig und begründen auch für die Zukunft keine rechtliche Verpflichtung des Anbieters.

(8) Der Anbieter wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Anbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

(9) Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm auf den Servern abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

(10) Im Übrigen ergeben sich Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen im Einzelnen aus den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten des Angebots oder der Auftragsbestätigung hat der Kunde unverzüglich hinzuweisen.

(11) Besondere Abreden über die Art und Weise der Leistungserbringung sowie etwaige Nebenleistungen und besondere Pflichten des Anbieters (z.B. die Durchführung einer Vor-Ort-Schulung) sind nur dann bindend, wenn diese entsprechend den Anforderungen des § 2 Abs. 4 dieser AGB vereinbart wurden.

§ 4 Umfang Softwareüberlassung/Lizenz

(1) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

(2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

(3) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software ist nicht gestattet.

(4) im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsrechts durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung an einen Dritten hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Informationen mitzuteilen, die zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen der vertragswidrigen Nutzung bzw. Überlassung nützlich sein können – insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen zu benennen.

Der Kunde hat dem Anbieter zudem Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung der Leistung für die Mindestvertragslaufzeit nach § 13 dieser AGB angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen etwaigen weitergehenden Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 5 Service Levels; Störungsbehebung

(1) Der Anbieter gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 98% im Kalenderjahr am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente im vom Anbieter genutzten Rechenzentrum maßgeblich. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage monatlich eine aufbereitete Übersicht über die Einhaltung der geschuldeten Verfügbarkeit zur Auswertung zur Verfügung.

(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, die Software zu nutzen. In jeder Hinsicht unwesentliche Einschränkungen der Nutzung der Software durch den Kunden (z.B. geringfügig verlangsamte Ausführung der Software aufgrund von im Hintergrund ausgeführten Wartungs- oder sonstigen Arbeiten) bleiben dabei unberücksichtigt. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeit gelten außerdem dem Anbieter nicht zurechenbare Ausfallzeiten als Zeiten der Verfügbarkeit. Diese nicht zurechenbaren Ausfallzeiten sind

  1. Ausfallzeiten infolge von Wartungs- oder sonstigen Arbeiten, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt werden;
  2. Zeiten, in denen darüberhinausgehende, mit dem Kunden einvernehmlich abgestimmte Wartungs- oder sonstige Arbeiten durchgeführt werden, durch die ein Zugriff auf die Anwendungssoftware nicht möglich ist;
  3. Zeiten, in denen unvorhergesehen erforderlich werdende und unaufschiebbare Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten des Anbieters verursacht wurden (z.B. höhere Gewalt, nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc.);
  4. Zeiten, in denen aus Sicherheitsgründen unaufschiebbare Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen;
  5. Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit der Anbieter die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen hiergegen getroffen hat;
  6. Ausfallzeiten aufgrund von Vorgaben des Kunden, aufgrund von Nichtverfügbarkeiten der Ausstattung des Kunden oder aufgrund anderer durch den Kunden verursachter Unterbrechungen (z.B. unterbleibende Mitwirkungsleistungen des Kunden, verzögerte Störungsmeldung etc.);
  7. Ausfallzeiten aufgrund von Software-Fehlern in Kundenanwendungen oder aufgrund von durch Kundenanwendungen oder -daten ausgelösten Fehlern in der System- und systemnahen Software;
  8. Ausfallzeiten, die durch Dritte (nicht dem Anbieter zurechenbare Personen) verursacht werden.

(3) Der Kunde hat Störungen unverzüglich unter Berücksichtigung seiner Verpflichtungen nach diesem Absatz an die ihm diesbezüglich zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten zu melden. Die Entgegennahme von Störungsmeldungen und deren Behebung erfolgt Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr (Servicezeiten).

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vom Anbieter als Teil der Benutzerdokumentation oder auf andere Weise bereitgestellten Unterlagen zur selbstständigen Störungsbeseitigung vor der Erstattung einer Störungsmeldung zu nutzen (First-Level-Support). Erstattet der Kunde eine Meldung wegen einer Störung, die er mittels der vorgenannten Unterlagen selbst hätte beheben können, so kann der Anbieter dem Kunden den durch die Bearbeitung der Störungsmeldung entstandenen Aufwand auf Grundlage der zuletzt mitgeteilten Stundensätze gesondert in Rechnung stellen. Gleiches gilt in Fällen, in denen

  1. eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist,
  2. tatsächlich kein Mangel vorliegt und der Kunde dies mit zumutbarem Aufwand erkennen konnte,
  3. die Störung vom Kunden schuldhaft verursacht wurde.

Erfolgt eine Störungsmeldung, so muss diese alle aus Sicht des Kunden zur Fehleranalyse und -behebung voraussichtlich bedeutsamen und für ihn mit zumutbarem Aufwand ermittelbaren Informationen enthalten. Hierzu gehören insbesondere die genaue Erscheinungsform der Störung, die Arbeitsschritte, die zu ihrem Auftreten geführt haben sowie die Auswirkungen der Störung.

(4) Unterschreitet die jährliche Gesamtverfügbarkeit der Leistungen den in Abs. 1 genannten Wert unter Berücksichtigung der weiteren Bestimmungen dieses § 5, so mindert sich das zu zahlende Entgelt für das betroffene Kalenderjahr wie folgt:

Unterschreitung einer jährlichen Verfügbarkeit vonMinderung
98%10%
95%15%
90%25%
85%50%
75%100%

Ein daneben ggf. bestehender Schadensersatzanspruch des Kunden bleibt unberührt.

§ 6 Support

(1) Der Anbieter richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software, die keine Störung i.S.d. § 5 dieser AGB betreffen, einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website des Anbieters angegebene Support-Hotline zu den dort jeweils angegebenen Zeiten oder per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

(2) Der Kunde ist jedoch verpflichtet, die ihm vom Anbieter als Teil der Benutzerdokumentation oder auf andere Weise bereitgestellten Unterlagen vor einer Anfrage an den Support-Service zu nutzen. Sendet der Kunde dem Support-Service eine Anfrage, die der Kunde mittels der vorgenannten Unterlagen selbst hätte bearbeiten können, so behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden den durch die Bearbeitung der Anfrage entstandenen Aufwand auf Grundlage der zuletzt mitgeteilten Stundensätze gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.

(2) Dem Kunden ist es untersagt, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz Daten und/oder Inhalte abzulegen, deren Nutzung und/oder deren Bereitstellung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte infolge eines Verstoßes des Kunden gegen seine Pflichten aus dieser Ziffer gegenüber dem Anbieter geltend machen, freistellen.

(3) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

(4) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

(5) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen und termingerechten Erfüllung der Pflichten des Anbieters erforderlich ist. Durch eine Verletzung dieser Pflichten entstehenden Mehraufwand hat der Kunde zu tragen.

(6) Der Kunde wird den Anbieter bei der Prüfung und Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen gegenüber anderen auch mittelbar an der Leistungserbringung Beteiligten auf Anforderung unterstützen. Dies gilt insbesondere für etwaige Rückgriffsansprüche des Anbieters gegenüber Subunternehmern, Dienstleistern, Lieferanten etc.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Maßgeblich sind die zwischen den Parteien vereinbarten Nettopreise. Diese verstehen sich zzgl.  der gesetzlichen Umsatzsteuer zum jeweiligen Leistungszeitpunkt. Eine gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer hat daher nur indikative Bedeutung.

(2) Die Preise schließen nur die ausdrücklich und in Textform vereinbarten Leistungen und Nebenleistungen des Anbieters ein. Daneben kann sich der Anbieter die Inrechnungstellung eines gesonderten Entgelts vorbehalten.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die für die Softwarenutzung vereinbarte Vergütung für bis zu 12 Monate im Voraus zu verlangen.

(4) Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Dem Kunden steht hinsichtlich der von ihm geschuldeten Zahlungen ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich derjenigen Leistungen zu, auf die sich die jeweilige Zahlungsverpflichtung bezieht. Im Übrigen bleiben § 320 BGB und § 273 BGB unberührt.

(6) Die Vertragsparteien werden auf Verlangen einer Vertragspartei, das der anderen Vertragspartei spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein muss, innerhalb von 3 Monaten ab Zugang des Verlangens, erstmals aber frühestens 24 Monate nach Vertragsschluss, über eine Neufestsetzung der Preise verhandeln. Sie gilt mit Wirkung zum Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums i.S.d. § 13.

§ 9 Mängel/Gewährleistung

(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

(2) Der Kunde hat dem Anbieter jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen, sofern keine Ausnahme vom allgemeinen Haftungsausschluss nach § 10 dieser AGB vorliegt.

(4) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Sollte es gleichwohl durch eine Leistung des Anbieters zu einer Verletzung von Rechten Dritter kommen, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder

  1. dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
  2. die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten.

Gelingt dem Anbieter beides nicht, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall ist auch die für die Vergangenheit gezahlte Vergütung abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung an den Kunden zu erstatten.

Außerdem wird der Anbieter den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen vom Anbieter zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software freistellen und diesem die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche abzuwehren.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

(2) Bei der einfach oder leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter außerdem nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn es sich nicht um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

(3) Sämtliche vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten auch hinsichtlich des Handelns von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.

§ 12 Wechsel der Vertragsparteien

(1) Veräußert der Kunde seinen Geschäftsbetrieb oder denjenigen Teilbetrieb, in dem er die Leistungen des Anbieters hauptsächlich nutzt, an einen Dritten, so hat er dies dem Anbieter unverzüglich in Textform anzuzeigen. Außerdem hat er den Dritten zu verpflichten, dem Anbieter die Übernahme der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden anzubieten.

(2) Lehnt der Anbieter die Übernahme der vertraglichen Vereinbarungen ab, bestehen diese zwischen dem Kunden und dem Anbieter unverändert fort. Nimmt der Anbieter das Angebot zur Vertragsübernahme an, haftet der Kunde für die bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt geschuldete reguläre Vergütung des Anbieters.

§ 13 Vertragslaufzeit und -beendigung

(1) Sofern sich aus der Art der zu erbringenden Leistungen und/oder etwaigen Individualabreden nichts anderes ergibt, werden die Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden für eine Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen (Mindestvertragslaufzeit).

(2) Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindest- oder verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr (Verlängerungszeitraum).

(3) Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Die Kündigung des Vertrages bedarf stets der Textform.

§ 14 Verjährung

Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Anbieters. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

§ 16 Salvatorische Klausel

Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar wird oder ist, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin wirksam. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt automatisch als durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich verwirklicht.